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Trends & Technologie | 19. März 2018

Kapitalmarktgeschäft: Schneller handlungsfähig dank digitaler Unterschrift

Verträge, Unterschriften, Papier – kaum ein Geschäft, das Banken tätigen, kommt ohne gedruckte Dokumente und postalisch hin und her gesendete Unterlagen aus. Das soll sich ändern: Im Bereich Kapitalmarkt Institutionelle Kunden arbeitet die DZ BANK im Segment Firmenkunden bald erstmals durchgängig mit elektronischer Signatur. Das spart Zeit und Geld.

Gastbeitrag von Roland Weiß und Kerstin Cummins*

Auch wenn sich Kunde und Kundenbetreuer längst einig sind, kann es einige Zeit dauern, bis erste Handelsgeschäfte getätigt werden können. Es gilt, Abläufe zu dokumentieren, Unterschriften im Rahmen des Legitimationsprozesses einzuholen, Verträge abzuschließen und regulatorische Pflichtübungen wie beispielsweise den EMIR-Anhang zu erledigen.

Ein Beispiel: Will ein Firmenkunde, etwa ein mittelständischer Exporteur mit Geschäft in US-Dollar, vermittelt durch die Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort mit der DZ BANK ein Geschäft zur Absicherung bestehender Zins- und Währungsrisiken abschließen, so sind dazu mittlerweile rund 20 vertragliche und regulatorische Dokumente notwendig. Diese werden postalisch versendet, der Rücklauf kontrolliert, die Eingaben in den Systemen hinterlegt. Bis ein Kunde erstmalig handlungsfähig ist, fallen in den zuständigen Abteilungen netto zwischen acht und zehn Tagen Arbeit an. Das kostet Zeit und Geld – für die Bank, aber auch für die Kunden.

Die Lösung heißt „eSignatur“ und ist denkbar einfach: Alle beteiligten Ansprechpartner auf Seiten des Kunden, bei der Genossenschaftsbank und der DZ BANK können Dokumente künftig digital unterschreiben, verschlüsselt versenden und elektronisch archivieren. Auf diese Weise kann der Aufwand und die Prozesszeiten um bis zu 80 Prozent gesenkt werden – in Form von Kostenersparnis oder freiwerdender Arbeitszeit, die wieder in die Kundenbeziehung investiert werden kann.

Was einfach klingt, hat jedoch komplexe regulatorische und technische Hintergründe. In Europa sind elektronische Signaturen erst seit Juli 2016 einheitlich geregelt, im nationalen Recht sind die Vorgaben sogar erst seit vergangenem Sommer umgesetzt. Erst seit dieser Zeit sind elektronische Unterschriften ohne zusätzliche Hardware rechtssicher möglich. Zudem hat die Bank umfangreiche regulatorische und datenschutzrechtliche Vorgaben beim Einsatz der eSignatur zu berücksichtigen. Hinzu kommen strenge Vorgaben der IT-Sicherheit, denn schließlich sollen die Bank- und Kundendaten jederzeit geschützt sein.

Um für besonders sensible Geschäfte zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, gibt es verschiedene Stufen der Authentifizierung der digitalen Unterschrift – von der einfachen Authentifizierung per Mail über das Zwei-Faktor-Verfahren mit E-Mail und SMS-Transaktionsnummer (analog zum Online-Banking) bis hin zum Video-Ident-Verfahren.

Der Umsetzungsaufwand lohnt sich. Neben der Zeit- und Kostenersparnis liefert die Umsetzung der eSignatur die Grundlage für einen vollständig digitalisierten Prozess der Kundenbetreuung – von der ersten Präsentation beim Kunden bis hin zum Geschäftsabschluss und dessen Dokumentation. Im ersten Schritt wird nun die eSignatur bis Ende des Jahres 2018 im Pilotbetrieb für das Kapitalmarktgeschäft mit Firmenkunden umgesetzt. Weitere Geschäftsbereiche können sukzessive folgen.

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*Roland Weiß, Leiter des Kapitalmarktgeschäfts mit Firmenkunden bei der DZ BANK AG, Kerstin Cummins, Leiterin Business Operations im Kapitalmarktgeschäft mit Firmenkunden

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